Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Yogagarage Nürnberg e.V.
in der Siebenkeesstr 28 RG in 90459 Nürnberg

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Yogagarage Nürnberg e.V. unabhängig von Ort, der Zeit und der Art der Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

§ 1 Angebote der Yogagarage Nürnberg e.V.

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von der Yogagarage Nürnberg e.V. berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar und verlängern sich nicht automatisch.

2) 10er Karten und 5 er Karten berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an 10 oder 5 offenen Stunden seiner Wahl. Bei den offenen Stunden handelt es sich um die Möglichkeit der Teilnahme an Yogastunden, die außerhalb eines Kurses/Workshops und gemäß dem jeweils aktuellen Programm von der Yogagarage Nürnberg e.V. ganzjährig stattfinden. Die Yogagarage Nürnberg e.V. bietet offene Stunden für Anfänger und Fortgeschrittene an. Eine offene Stunde meint jeweils eine Yogaeinheit von 1,5 h. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem laufenden Kurs oder einem anderen Angebot von der Yogagarage Nürnberg e.V. ist damit nicht verbunden. Eine 10er Karte ist 12 Monate gültig. Eine Kündigung ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer unter Anwendung von § 4 ist möglich.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von der Yogagarage Nürnberg e.V. enthalten.
Im Einzelnen:
a. Laufzeitbeschränkte Kurse
b. Workshops, Seminare
c. Einzelunterricht, Massagen, Probestunden zum Kennenlernen der Yogagarage
Nürnberg, Kochabende, Ernährungs-/Lebensberatung.
Die jeweilige Vergütung sichtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

4) Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

§ 2 Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

Nutzungsberechtigter (nachfolgend „Nutzer“ oder „Vertragspartner“) ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Mitgliedschaftsverträgen auch „Mitglied“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von der Yogagarage Nürnberg e.V. die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere bei Erwerb von 10er Karten.

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§1 Abs. 1) werden für die Dauer von 12/6/3 Monaten geschlossen. Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.

2) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

3) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines /ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht). 

4) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig!

Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse der Yogagarage Nürnberg e.V. zu richten.

5) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

6) Bei 10er Karten (§1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach §2 Absatz Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 4 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch neun volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist der Yogagarage Nürnberg durch schriftliche Erklärung des Nutzers  bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (siehe S.1) erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

2) Während der Ruhezeit können Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Yogagarage Nürnberg e.V. nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung
während der Ruhezeit ist nicht möglich. 

§ 5 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im
Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch den Kursleiter bestimmt.
Bei offenen Stunden werden die Plätze zum Üben der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Im Falle der Überbelegung kann auf andere Yogastunden verwiesen werden. Platzreservieren bei offenen Stunden ist nicht möglich.

2) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

3) Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen,
sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

4) Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche oder örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von acht Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten des Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

§ 6 Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzungen sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.

3) Die Monatsbeiträge sind jeweils bis spätestens am dritten Werktag eines Monats zur Zahlung fällig. Für erforderliche Mahnungen erhält die Yogagarage Nürnberg e.V. 5,00 € für jede Mahnung.

4) Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von der Yogagarage  Nürnberg e.V. mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

5) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Yogagarage Nürnberg e.V. berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. 

6) Sofern die Yogagarage Nürnberg e.V. besondere Preisvergünstigungen aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewähren will (soziale Härtefälle, Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist berechtigt, nach erfolgloser Freisetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

§7 Haftung

1) Die Yogagarage Nürnberg e.V. haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(a) die Yogagarage Nürnberg e.V., ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von der Yogagarage Nürnberg e.V. in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet die Yogagarage Nürnberg e.V., auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die der Yogagarage Nürnberg e.V. oder eine ihrer Erfüllungshilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt die Yogagarage Nürnberg e.V. keine
Haftung.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von der Yogagarage Nürnberg e.V. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber der
Yogagarage Nürnberg e.V. 

§ 9 Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum

Für den Verlust/Beschädigung von durch die Yogagarage Nürnberg e.V. zur Verfügung gestelltes Übungsmaterial (Decken, Geschirr, Yogamatten) etc.) ist vom Nutzer neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Schadensersatz eine Kosten-, Aufwands- und
Bearbeitungspauschale von insgesamt jeweils € 10,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

§ 10 Änderung der persönlichen Verhältnisse, Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Verhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, der Yogagarage Nürnberg e.V. unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

§ 11 Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Yogagarage Nürnberg e.V. nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird
der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Die Yogagarage Nürnberg e.V. ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen,
Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

 § 12 Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

1) Bei Absage eines gebuchten Kurses bzw. Workshops (§ 1 Abs. 3, Buchstaben a und b) durch den Nutzer bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Yogagarage Nürnberg e.V. berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des gesamten
Kursentgelts zu verlangen. Bei Absage von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist das gesamte Kursentgelt als Schadensersatz zu bezahlen.
Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

2) Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3 Buchstabe c) d.h. alle Angebote, die kein Kurs/Workshop sind, durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist die
Yogagarage Nürnberg e.V. berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Gebühr für die gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als
diese Pauschale.

§ 13 Datenschutzbestimmungen

Siehe hierzu die Datenschutz Bestimmungen der Yogagarage Nürnberg e.V.

§ 14 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Nürnberg
vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer
oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für
solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

stand Mai 2017